News

Pressemitteilung des BDSV Partnerverbandes EuRIC: Europäische Recycler unterstützen Japans Einspruch gegen die vorgeschlagenen OECD-Regeln zum Handel mit Elektroschrott

Brüssel, 21.11.2022: In ihrem jüngsten Positionspapier haben sich die europäischen Recyclingunternehmen geschlossen hinter einen Einwand Japans gegen neue internationale Vorschriften gestellt, die das Risiko bergen, dass die Verbringung von nicht gefährlichem Elektroschrott mit aufwändigen Verwaltungsanforderungen verbunden ist.

Derzeit fallen weltweit jährlich etwa 53,6 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Es wird erwartet, dass diese Menge bis 2050 auf 110 Millionen Tonnen ansteigt. Elektroschrott ist ein inhärent komplexer Abfallstrom. Die ordnungsgemäße Sammlung und das Recycling spielen eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Verschmutzung durch unsachgemäße Behandlung. Dadurch werden die Umweltvorteile in Form von Ressourcen-, CO2- und Energieeinsparungen maximiert. Eine effiziente Verbringung von Elektroschrott ist auch von entscheidender Bedeutung, um das Tempo aufrechtzuerhalten, mit dem die kreisförmigen Wertschöpfungsketten Elektroschrott verwerten.

Die Recycler von Elektroschrott in Europa sind mit ihren hochmodernen Anlagen, die den strengsten Umweltnormen entsprechen, bereits gut gerüstet, um diese gesellschaftliche Herausforderung zu bewältigen. Es gibt also bereits eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für Elektroschrott, die den Belangen der Umwelt und der menschlichen Gesundheit Rechnung trägt. Die neuen Regeln des Basler Übereinkommens, die in den OECD-Rahmen aufgenommen werden könnten, würden jedoch zusätzliche belastende Anforderungen stellen, die das Recycling von Elektroschrott zum Scheitern bringen könnten.

"Es besteht keine Notwendigkeit, das Rad neu zu erfinden", sagt Olivier François, Präsident von EuRIC, dem europäischen Verband der Recyclingindustrie. "Die Recycler in Europa setzen bereits den internationalen Maßstab für ihr Engagement für höchste Umwelt- und Gesundheitsstandards in einem Markt, der bereits gut funktioniert. Die Umsetzung der neuen Basler Regeln würde das Recycling von Elektroschrott eher behindern als erleichtern. Stattdessen sollte sich die Regulierung auf die Eindämmung illegaler Verbringungen konzentrieren", fügte er hinzu.

Die europäischen Recyclingunternehmen unterstützen daher den Vorschlag Japans, GC010 und GC020 in Anhang 3 Teil II des OECD-Beschlusses beizubehalten und die Verbringung von ungefährlichem Elektroschrott innerhalb der OECD nicht den aufwändigen Verwaltungsverfahren zu unterwerfen, die für eine vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung vorgeschrieben sind.

Quelle: EuRIC  (aus dem Englischen übersetzt)

Ansprechpartner

Referent Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs

Ass. jur. Bernd Meyer
Tel.: 0211 828953-33
Fax: 0211 828953-20
E-Mail:

Entdecken Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft