- Internationaler Handel: Aktive Förderung des Handels mit aufbereiteten Rohstoffen durch den Abbau von Handelsbarrieren.
- Entbürokratisierung: Präzise Umsetzung der EU-Vorgaben in den Mitgliedsstaaten ohne Verschärfung durch einzelne Staaten, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
- Anerkennung und Entlohnung der Recyclingwirtschaft: Angemessene Honorierung der Recyclingbranche für ihre Rolle in der Dekarbonisierung, insbesondere in EU-Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung.
- Nachhaltige Altfahrzeugverwertung: Einführung einer Verpflichtung zur Vorlage von Verwertungsnachweisen zur Vermeidung illegalen Exports, ohne unnötige Demontageverpflichtungen und mit Schutz der Interessen der Autoverwerter.
- Förderung stromintensiver Tätigkeiten: Unterstützung der nachhaltigen Produktion in der Recyclingwirtschaft.
- Schadstoffentfrachtung und Rohstoffsicherung: Anerkennung des Spannungsfeldes in der Recyclingwirtschaft bei der Festlegung von Grenzwerten.
- Einheitliche End-of-Waste-Regelungen: Schaffung konsistenter EU-Regelungen für Altpapier und Sekundärbaustoffe zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.
- Stärkere Herstellerverantwortung: Erhöhung der Verantwortung der Hersteller bei der Einführung von Elektro- und Elektronikgeräten, auch bei Produkten mit nicht notwendigen elektronischen Funktionen.
Das Positionspapier finden Sie hier .