Gewerbliche Sammlungen sind Eckpfeiler funktionierenden Metallrecyclings
In ihrer Stellungnahme gegenüber dem BMUB zum Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz betont die BDSV Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. die mangelnde Notwendigkeit eines Wertstoffgesetzes. Insbesondere die Sammlungen von Schrott aus privaten Haushalten seien bei den gewerblichen Sammlungen gut aufgehoben. Eine Steigerung der Quoten für das Metallrecycling sei durch hierfür haushaltsnah aufzustellende Sammelbehältnisse nicht zu erwarten. Die Metallabfälle würden durch die gewerblichen Sammlungen durchweg einem hochwertigen Recycling zugeführt.
BDSV-Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson betont: „Im Falle einer Verabschiedung eines WertstoffG fordern wir ein privatrechtliches Modell. Entscheidend hierbei ist, dass es seit jeher keine Überlassungspflichten gegenüber den Systemen gibt und dies im jetzigen Arbeitsentwurf beibehalten wird. Sinnvoll ist es aus unserer Sicht, an geeigneter Stelle des WertstoffG zu regeln, was mit Metallabfällen über fünf Kilogramm geschehen soll. Abfälle in die kommunalen Sperrmüllsammlungen zu geben, greift aus unserer Sicht zu kurz. Gerade für schwerere Metallabfälle sind die vielfältigen und verbraucherfreundlichen Formen der gewerblichen Sammlungen (Hol- und Bringsystem) prädestiniert.
Um Störungen im Geschäftsverhältnis zwischen gewerblichen Abfallerzeugern und Recyclingunternehmern zu vermeiden, fordert die BDSV eine klare Regelung, dass sich die Systembetreiber jeglichen Werbens um gewerbliche Abfälle aus Metall zu enthalten haben. Vorsorglich heißt es in der Stellungnahme zudem, dass das sog. Kompromissmodell der Länder mit seiner Überlassungspflicht gegenüber öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern strikt abgelehnt wird. Dieses Modell gefährde die Existenz von rund 38.000 gewerblichen Sammlern in Deutschland.